Rolling Stones: Patentklage gegen New Yorker

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Die Rolling Stones | Landmark/PR Photos

Bekommen die Rolling Stones  den Hals nicht voll genug? Aktuell läuft eine irrsinnige Klage gegen den deutschen Einzelhändler New Yorker. Es geht um eine Zunge und um ein Patent…

Das Unternehmen wirbt für den Sommerschlussverkauf mit einem Plakat, auf dem ein roter Mund mit einer gelben Zunge zu sehen ist. In großen Lettern steht geschrieben: „WILD SALE – UP TO 70 %“.

Aber nicht der Text brachte die STONES ins Rollen, sondern der knallige Mund, den sich die Band patentrechtlich als „TONGUE & LIPS Logo“ schützen ließ. Darf man einen Mund mit Zunge verbieten lassen? Wo sind die Grenzen des Markenrechts-Wahnsinns?

‚New Yorker‘-Chef Friedrich Knapp ist jedenfalls stinksauer und erklärte gegenüber der ‚Bild‘-Zeitung, „Die Zunge gehört nicht den Stones allein. Die Plakate hat unsere Kreativabteilung selber gemacht. Ich lasse mir von den Stones doch nicht meine Zunge verbieten.“

Alleine der Druck der Plakate hätte die Braunschweiger 150.000 Euro gekostet. Im Ernstfall müssten 3000 Schilder in 800 Filialen (u.a. in Spanien, Italien, Portugal, Frankreich und Saudi Arabien) vernichtet werden. Deshalb und weil ihm eine saftige Rechnung ins Haus flatterte, schaltete er nun seinerseits die Rechtsabteilung ein.

Vertreten werden die Rolling Stone durch die in Amsterdam ansässige Musikfirma „Musidor“, die ihre Anwälte in die Spur schickte, als sie von der Werbeaktion erfuhr. Musidor verwaltet die Rechte am gesamten Portfolio der Band und spricht von einem „parasitären Nutzen“, den New Yorker aus dem 1971 von einem Studenten entwickelten Logo zu ziehen versucht.

Sie drohen mit 250.000 Euro an Anwaltskosten und einer Vertragsstrafe von 20.000 Euro.