Jan Böhmermann bezwingt Türken-Präsident Erdogan

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Jan Böhmermann ist aus dem Schneider | Facebook

Es ist ein Zeichen dafür, dass auch ein türkischer Präsident nicht nach Belieben in der deutschen Justiz und Pressefreiheit herumfuhrwerken kann. Jan Böhmermann bezwingt Recep Tayyip Erdoğan! Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte die das Verfahren wegen „Majestätsbeleidigung“ gegen den Satiriker ein.

In einer Stellungnahme heißt es, dass strafbare Handlungen „nicht mit der erforderlichen Sicherheit“ nachzuweisen waren.

Von einem „Schmähgedicht“ Böhmermanns in dessen Sendung Neo Magazin Royale fühlte sich der Türken-Herrscher auf den Schlips getreten und erstattete in Deutschland Anzeige. Der uralte, nicht mehr zeitgemäße Paragraf 103 des Strafgesetzbuches stellt Beleidigung von ausländischen Staatsoberhäuptern unter Strafe.

Es konnte nicht abschließend geklärt werden, ob Böhmermann wirklich eine Beleidigung gegen Erdogan aussprach, denn das würde „die Äußerung eines herabwürdigenden persönlichen Werturteils über einen Dritten“ voraussetzen. Tatsächlich sieht man es als gegeben an, dass der Moderator nur ein Beispiel für das Überschreiten der Meinungsfreiheit bringen wollte. Eine von der Gegenseite geforderte Unterlassungserklärung unterschrieb er nicht.

Ganz ist der Fall für Jan Böhmermann allerdings noch nicht zu den Akten gelegt, denn im November entscheidet das Landgericht Hamburg über einen Antrag Erdogans, den Text des Gedichts zu verbieten.

Im Sommer kündigte der Machthaber an, alle laufenden Verfahren wegen Präsidentenbeleidigung in der Türkei stoppen zu wollen. Offiziell als „Zeichen des guten Willens“. Zunächst war unklar, ob das auch Auswirkungen für die Klagen im Ausland haben könnte.

Böhmermann sagte zur Einstellung seines Verfahrens übrigens noch nicht viel. Er schrieb nur das hier auf Facebook: „Hey, Presse: Morgen, Mittwoch 5.10.2016, werde ich um 16.30 Uhr ausführlich persönlich Stellung nehmen. Mehr hier.“

Wir dürfen gespannt sein!