Youtube & GEMA einigen sich: Videos in Deutschland endlich VERFÜGBAR!

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Youtube und die GEMA haben nach Jahren des Rechtsstreits einen Vertrag unterzeichnet

Die nervigen Sperrungen von Musikvideos auf Youtube gehören vorerst der Vergangenheit an. Youtube und die GEMA haben sich nach einem jahrelangen Kräftemessen endlich miteinander geeinigt, wenn auch nicht alle Punkte geklärt sind.

Auf der Webseite der GEMA, die sich ausgeschrieben hochtrabend Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte nennt, wurde feierlich die Vertragsunterzeichnung verkündet.

Künstler werden nun für jeden Videoabruf ihrer Werke entsprechend finanziell vergütet. Bisher weigerte sich die von Google betriebene Videoplattform Youtube anzuerkennen, dass sie für die Lizensierung der Musikwerke verantwortlich ist und nicht die Uploader. Noch immer will Youtube kein Fehlverhalten eingestehen, dennoch einigte man sich auf freiwilliger Basis auf eine Vergütungsregelung.

Diese deckt neben dem „normalen“, werbefinanzierten Youtube auch den neuen Abo-Service ab, der schon in den USA gestartet ist und demnächst auch Europa erreichen wird. Der Vertragsabschluss sei ein „deutliches Signal“ an sämtliche Onlinedienste, die mit der „Kreativität der Musikschaffenden“ Geld verdienen, erklärte GEMAs Online-Direktor Thomas Theune in einem Statement. „Die Urheber müssen für die Nutzung ihrer Musikwerke angemessen vergütet werden. Dafür wird sich die GEMA auch weiterhin aktiv einsetzen.“

Die Einigung betrifft rund 70.000 Musikurheber und Verleger, die ab sofort („unverzüglich“, wie Günter Schabowski sagen würde) Tantiemen von Youtube erhalten. Im selben Atemzug werden alle anhängenden Gerichtsverfahren eingestellt.

Übrigens sind nicht nur die bescheuerten Sperrtafeln („Leider ist dieses Video, das Musik von … enthält, in Deutschland nicht verfügbar. Die GEMA hat die Verlagsrechte heran nicht eingeräumt“) endlich Geschichte, Youtuber können nun anscheinend auch legal ihre Videos mit Musik unterlegen und uploaden, sofern sich die Künstler unter dem Dach der GEMA befinden.

„Soweit die von der GEMA wahrgenommenen Nutzungsrechte betroffen sind, können Nutzer Musikwerke auf YouTube hochladen oder ihre Uploads mit Musik untermalen. Die GEMA-Vereinbarung umfasst das Repertoire der von ihr vertretenen Mitglieder aus dem In- und Ausland, also die Kompositionen und Liedtexte“, heißt es dazu in der Presseerklärung.

Ein wirklicher Meilenstein!!!