Taylor Swift muss nicht als Geschworene ran

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Taylor Swift kann wieder ihrer Wege gehen | David Gabber / PRPhotos.com

Taylor Swift hat noch mal Schwein gehabt. Sie muss doch nicht als Geschworene ran, weil sie nicht unvoreingenommen an den Fall hätte rangehen können.

Taylor war in der Vorauswahl für eine Geschworenen-Jury, die über einen Mann urteilen sollte, der eine Frau gekidnappt und gegen ihren Willen mit einem Besenstiel penetriert haben soll.

Im Gespräch mit dem Richter stellte sich heraus, dass Taylor selbst noch einen Fall laufen hat, bei dem ein Radio-DJ ihr an den Hintern gefasst haben soll. Dieser streitet das ab und verklagt nun Taylor, weil er durch die Aktion seinen Job bei einer Radiostation verloren hat.

Lange Rede, kurzer Sinn…Taylor wäre vielleicht nicht unparteiisch an die Sache rangegangen und so wurde sie von ihrem Dienst im Gericht freigestellt.