Lindsay Lohan: Klage gegen GTA 5 wurde abgewiesen

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Lindsay Lohan erlebte vor Gericht eine Niederlage | Landmark / PR Photos

Vor zwei Jahren zog Lindsay Lohan gegen die Macher von GTA V vor Gericht, da sie den Verdacht hatte, dass der fiktive Charakter Lacey Jonas auf ihr beruhen würde. Nun scheiterte Lindsay mit ihrer Mission Klage. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass es sich um eine digital Kopie der Schauspielerin handelt.

In der Klage gegen Take-Two Interactive Software heißt es, dass der Charakter „ihren Bikini, ihr schulterlanges Haar, ihren Schmuck, ihr Handy und ihre unverkennbare Peace Pose“ geklaut hat.

Doch am Donnerstag wies das Gericht die Klage mit der Begründung ab, dass das Spiel originelle Handlungen und Dialoge aufweist und es sich um eine „Fiktion oder Satire“ handelt und es deswegen unter dem Schutz des ersten Zusatzartikels (es geht darum um Meinungsfreiheit) steht.

„Zur Behauptung von Lohan, dass sie einer der Avatare im Spiel ist und ihr Abbild in verschiedenen Bildern genutzt wird: Die Angeklagten nannten Lohan niemals beim Namen oder nutzten ihren Namen in dem Spiel, noch haben sie sie als Schauspielerin für das Spiel verwendet oder eine Fotografie von Lohan genutzt“, heißt es in der Begründung.