Erneut musste Kesha eine Niederlage vor Gericht einstecken. Diesmal ging es darum, dass sie sich als „Sklavin“ von Sony bezeichnete und als Opfer eines „Hassverbrechens“ sah.
Am Dienstag schmetterte Richterin Shirley Werner Kornreich in New York jedoch ein paar der Anschuldigung der Sängerin ab. Sie erklärte, dass „keine Vergewaltigung je ein Hassverbrechen gegen das andere Geschlecht“ sei, sodass Kesha diese Anschuldigung nicht in dem laufenden Verfahren machen darf.
„Obwohl Lukasz Gottwalds angebliche Aktionen direkt gegen Kesha, die weiblich ist, gerichtet waren, heißt das nicht, dass er Anfeindungen gegen Frauen hegte, als er sich angeblich gewalttätig gegenüber Kesha zeigte.“ Außerdem wies sie darauf hin, dass die angeblichen Vorfälle sich nicht in New York ereigneten und sie bereits verjährt sind, sodass sie in zukünftigen Anhörungen nicht berücksichtigt werden können.
Dass Sony die Sängerin wie eine „Sklavin“ behandelt hat, konnte die Richterin nicht sehen. Das Label stellte Kesha verschiedene andere Produzentin an die Seite, doch sie weigerte sich, mit ihnen zusammenzuarbeiten.