Kanye West: Verlobung mit Kim Kardashian wurde von Schwiegermama geplant

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Kim Kardashian & Kanye West nach ihrer Verlobung | Instagram

Kanye West ist offenbar doch kein so hoffnungsloser Romantiker, wie man kurzzeitig annehmen konnte. Die Verlobung des Rappers mit Kim Kardashian war von langer Hand geplant, und zwar vor allen Dingen von seiner Schwiegermama Kris Jenner. Das geht aus neuen Gerichtsdokumenten hervor.

Kimye verklagen den Youtube-Mitbegründer Chad Hurley ($335 Millionen schwer), weil dieser einen Videomitschnitt des Antrages – der in einem Stadion in San Francisco stattfand – ins Internet stellte. Dabei war alles bis ins Details vertraglich geregelt und verkauft. Nur konnte im Handy- und Internetzeitalter niemand damit rechnen, dass etwas davon im Netz landen würde.

In den Dokumenten gesteht Jenner, „Ich spielte eine Hauptrolle in der Organisation und Ausführung der Veranstaltung. Ich war direkt involviert an der Ausgestaltung und war vertraut mit der Gästeliste.“

Für viel Geld wurden exklusive Aufnahmen der Verlobung an den Meistbietenden verschachert. Deshalb ist das Paar stinksauer, dass schon vorher alles durchsickerte. Kim Kardashian erklärte, „Die Rechte an der Ausstrahlung des Events waren auf exklusiver Basis verkauft.“

Unter anderem wurde ein 50-köpfiges Orchester gebucht und auf der Anzeigetafel stand in großen Buchstaben, „PLEEEASE MARRY MEEE!“

„Natürlich gab es Tweets und andere Nachrichten über das Event und eine kleine Zahl von Schnappschüssen tauchte auf, aber es gab keine Fotos von dem Heiratsantrag selbst“, so der Reality-Star weiter. „Zudem gab es gewiss keine Videos des Antrages, die zu der Zeit öffentlich gezeigt wurden, als Mr. Hurley diese Videoaufnahme postete.“

Außerdem behauptet ihre Mutter Kris, das Hurley noch nicht einmal eingeladen war. „Kim und Kanye kannten ihn gar nicht. Wir wären nicht traurig gewesen, wenn er gegangen wäre oder gar nicht erst aufgetaucht wäre. Und er hatte sich nicht das Vertrauen von Kim, Kanye oder mir verdient.“

Am 18. März gibt es eine Anhörung zu dem Fall. Dann wird entschieden, ob die Sache zu einem Prozess aufgeblasen wird.