Grabschprozess: Taylor Swift ist aus dem Schneider

Klage gegen die Sängerin abgewiesen

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Wer sich mit Taylor Swift anlegt, hat ein Problem | Bernadette Giacomazzo/PR Photos

Taylor Swift konnte einen Teilerfolg vor Gericht erzielen. Die Klage des ehemaligen Radio-DJs David Mueller gegen sie wurde abgewiesen. Es konnte nicht bewiesen werden, dass sie die Schuld an seinem Rauswurf bei einer Radiostation trägt.

Vorausgegangen war ein Meet and Greet in Denver, bei dem Mueller der Sängerin im Jahr 2013 an den blanken Hintern gefasst haben soll.

Damit ist der Prozess allerdings noch nicht vorbei. Die Klagen gegen Taylors Mutter Andrea sowie das Management Team laufen noch. Genauso wie die Gegenklage der Grammy-Gewinnerin wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung. Ein Urteil wird in der nächsten Woche erwartet.

Es gilt den Geschworenen glaubhaft darzustellen, dass der Mann an jenem Tag tatsächlich flinke Finger hatte und seine Hand sekundenlang auf dem Po des Popstars hatte. Auf einem Bild von dem Tag ist nicht eindeutig zu erkennen, ob die Hand unter dem Kleid war, aber sie befand sich eindeutig in der Popo-Region.

Taylor sagte im Zeugenstand: „Er berührte nicht meine Rippen. Er berührte nicht meine Hand. Er begrabschte meinen nackten Hintern. Er verblieb da, während ich mich sichtlich unbehaglich von ihm fortbewegte.“

Mueller bestreitet das.