Beyoncé und Jay-Z verlieren „Blue Ivy“-Patentklage

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Beyoncé mit Baby Blue Ivy (Tumblr)

Beyoncé (31) und Jay-Z (44) mussten eine Niederlage vor Gericht einstecken. Es geht um die Worte „Blue Ivy“, den Namen ihrer kleinen Tochter, den sich das Paar patentieren lassen wollte.

Eine Event-Agentur aus Massachusetts klagte gegen die beiden Künstler, weil sie ihren namen „Blue Ivy“ behalten will, den sie schon seit 2009 trägt. Sie bekamen Recht und das prominente Paar darf sich den Namen nun doch nicht patentieren lassen.

Das US-Patentamt schickte den beiden einen Brief mit der Ablehnung ihres Antrages und stimmte damit der Event-Managerin Veronica Alexandra zu, die den Namen ihres Unternehmens verteidigen musste. Sie kann jetzt weiterhin unter Bezeichnung ihre Geschäfte machen und Beyoncé hat kein exklusives Recht auf die Verwendung.

Die Sängerin wollte angeblich eine eigene Kollektion an Babyklamotten darauf aufbauen. Ob die Pläne jetzt auf Eis liegen, ist nicht bekannt.

Aber böse Worte gibt es von den Klägern nicht. Die Agentur, die vor allen Dingen auch Hochzeiten ausrichtet, postete auf ihrer Webseite ein Bild von Beyonce und Jay-Z mit dem Titel „Gratulation an unser SEELENVERWANDTES Paar mit Baby Blue Ivy!!!“