Samstag , 18 Mai 2013
Wer kennt diesen Satz nicht. „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.“
Und jetzt, da YouTube vor Gericht eine Niederlage einstecken musste, werden wir diesen Satz in Deutschland dank der GEMA wohl noch öfter lesen müssen.
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Wie oft mich das genervt hat, kann ich gar nicht mehr zählen, aber da denk ich halt nur an mich.
Aus der Sicht der Musiker ist das Klauen von Liedern bestimmt nicht so toll.